
Hausordnung
Mit dieser Hausordnung möchten wir dazu beitragen, dass sich alle Gäste wohlfühlen und die Unterkunft in einem gepflegten Zustand erhalten bleibt. Sie enthält wichtige Hinweise zur Nutzung des Hauses sowie zum respektvollen Umgang mit der Einrichtung, der Umgebung und den Nachbarn.
Wir bitten Sie, die nachfolgenden Regelungen zu beachten. Sie sind Bestandteil des Mietvertrages und dienen Ihrer Sicherheit sowie dem Schutz der Unterkunft.
1. Nutzung
Die Unterkunft wird für touristische Zwecke vermietet und ist für vier Personen ausgelegt. Auf Anfrage können zwei zusätzliche Schlafmöglichkeiten auf der Couch und ein Babyreisebett bereitgestellt werden. Check-In ist ab 16 Uhr möglich. Check-Out bis 10 Uhr am Abreisetag. Wir bitten unsere Gäste um einen sorgsamen und angemessenen Umgang mit dem Casa, sowie ein umweltfreundliches Verhalten in Bezug auf den Strom- und Wasserverbrauch.
Hygieneartikel u. Essensreste dürfen NICHT in der Toilette entsorgt werden !
Weiterhin ist uns wichtig, dass beim Verlassen des Casa alle Fenster / Fensterläden geschlossen werden. Bei Sturm, Starkregen, Hagel- oder Gewitterschauer bitten wir darum, den Sonnenschirm zu schließen, u. auch die Sitzpolster der Terrassenmöbel in das Casa zu räumen. Das Grillen ist nur auf der Terrasse mit dem zur Verfügung stehenden Grill erlaubt.
Der Gast ist verpflichtet, das Ferienhaus selbst sauber zu halten. Leichte Arbeiten wie Abwaschen von Geschirr + Tischen, kehren etc. sind vom Gast selbst zu erledigen. Schäden, die während der Mietzeit durch den Mieter oder seine Mitreisenden entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für mitgeführte Wertsachen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
2. Endreinigung
Die Endreinigung ist im Preis inbegriffen.
Das Haus ist besenrein zu übergeben. Das Geschirr ist am Tag der Abreise komplett durch den
Gast zu reinigen.
3. Laden von Elektrofahrzeugen
Das Laden von Elektrofahrzeugen (insbesondere E-Autos, E-Motorrädern, E-Rollern oder E-Bikes) über den Hausstrom der Unterkunft ist untersagt, sofern keine ausdrücklich hierfür vorgesehene und vom Vermieter freigegebene Ladeeinrichtung zur Verfügung gestellt wird.
Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, den entstandenen Stromverbrauch gesondert in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bleiben vorbehalten.
4. Rauchverbot
In sämtlichen Innenräumen der Unterkunft besteht absolutes Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Bei Verstößen behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Reinigungskosten sowie ggf. Schadensersatz geltend zu machen.
5. Kaminnutzung
Der Kamin darf nur gemäß seiner vorgesehenen Funktion und sachgemäß genutzt werden. Es darf ausschließlich geeignetes Brennmaterial verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen, behandeltem Holz oder anderen ungeeigneten Materialien ist untersagt. Offenes Feuer ist stets zu beaufsichtigen. Beim Verlassen der Unterkunft oder beim Schlafengehen ist sicherzustellen, dass das Feuer vollständig erloschen ist. Die geltenden Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. Die Nutzung des Kamins erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen entstehen. Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach italienischem Recht (insbesondere Art. 2051 Codice Civile) und nicht für Schäden, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung des Kamins zurückzuführen sind.
6. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters in Textform.
7. Internetnutzung (WLAN)
Der zur Verfügung gestellte Internetzugang darf ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden.
Insbesondere ist es untersagt, rechtswidrige Inhalte abzurufen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen (z. B. Urheberrechtsverletzungen, illegale Downloads/Streams). Der Gast ist für die Nutzung des Internetzugangs selbst verantwortlich und stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung resultieren.
8. Ruhezeiten
Partys und Veranstaltungen am und im Gebäude sind untersagt. Aus Rücksicht auf Anwohner und Nachbarn bitten wir Sie Abends ab 22 Uhr den Lärmpegel anzupassen.
9. Verkehrssicherungspflicht / Grundstücksbeschaffenheit
Das Ferienhausgrundstück ist nur teilweise (3 von 4 Seiten) eingezäunt. An der offenen Seite grenzt ein abschüssiges Gelände an, von dem eine erhöhte Gefährdung ausgehen kann. Der Gast verpflichtet sich, die gebotene Sorgfalt walten zu lassen und insbesondere Kinder sowie hilfsbedürftige Personen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Die Nutzung des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß Art. 1575 ff. und Art. 2051 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit Schäden auf unsachgemäße Nutzung, mangelnde Sorgfalt oder Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Gast zurückzuführen sind. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt, soweit diese auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen sind.
10. Verstoß
Wir behalten uns vor, ihren Mietvertrag fristlos zu kündigen, sollten Sie die hier aufgeführten Regeln missachten.